Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Moltotec


§ 1 Allgemeines

1. Diese Verkaufs-, und Lieferbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und / oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wurde.

2. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend.

2. Technische und konstruktive Änderungen in Form, Farbe, und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die Ware an den Besteller ausgeliefert worden ist.

4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 3 Lieferung

1. Vereinbarte Fristen beginnen mit Vertragsabschluß, jedoch nicht vor Erbringung vom Besteller zu beschaffender Unterlagen, einschließlich vollständiger technischer Spezifikation, Genehmigungen, Freigaben, Beistellungen oder sonstiger für die Durchführung des Vertrags wesentlichen Voraussetzungen und auch nicht vor Eingang einer vereinbarten Zahlung.

2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies betrieblich notwendig und sinnvoll ist.

3. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations-, Liefer-störungen, Streik, Aussperrung u.ä. bei uns oder unseren Zulieferern, befreien uns für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzuges – von unseren Lieferverpflichtungen soweit die Störung nicht von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, werden wir von unseren Vertragspflichten frei. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

4. Unsere Lieferverpflichtung ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist.

5. Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und auf seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang einzureichen. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch geeignete Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

§ 4 Preise / Zahlung

1. Die von uns bestätigten Preise gelten ab Lager, zuzüglich Verpack-ungs-, Liefer- und Transportkosten, sowie der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Aufwendungen, die auf Grund von Änderungen, der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen, und / oder die durch die Erfüllung nachträglich oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.

3. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Änderung der Preisfaktoren für Werkstoffe, Zulieferteile, Löhne, Sozialleistungen, Energiekosten, Umsatz- und Verkehrssteuern oder Zölle ein, sind wir berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise für die Ware, die mehr als 6 Wochen nach Vertragsabschluß geliefert werden soll, entsprechend zu erhöhen. Falls die Preiserhöhung mehr als 5 % des in der Auftragsbestätigung genannten Preises betragen würde, ist der Abnehmer berechtigt, binnen eines Monats ab Mitteilung der Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.

4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

5. Die Bestellung ist per Vorkasse oder bei Lieferung innerhalb Deutschlands per Nachnahme zu bezahlen.
Ab einer Bestellmenge von 5 Produkten behält sich die MoltoTec das Recht einer Anzahlung in Höhe von bis zu 100 % der Gesamtsumme vor.

6. Sofern uns Umstände bekannt werden, die berechtigte Zweifel an der Bonität des Bestellers begründen und dieser trotz entsprechender Auf-forderung nicht zur Zahlung gegen Vorkasse oder zur Stellung angemessener Sicherheiten bereit ist, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versen-dungskauf mit der Auslieferung an das Transportunternehmen auf den Besteller über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der gesamten Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor.

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten und unsere Ware herauszuverlangen.

3. Wir sind nach Rücknahme der Ware befugt diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

4. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung unserer Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

§ 7 Mängelansprüche

1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 277 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
 
2. Weist die Ware, im Rahmen der Garantiezeit, einen von uns zu vertretenden Mangel auf, werden wir den Fall an den Hersteller weiterleiten, der selbst über die Beseitigung des Mangels entscheidet. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auf Verlangen an den Hersteller zur Mangelbeseitigung zu versenden. Eine Mangelbeseitigung beim Besteller ist explizit ausgeschlossen. Schadensersatz durch Ausfall der Ware oder Zeitverzögerung z.B. durch Versand oder Reparaturzeit steht dem Käufer ausdrücklich nicht zu. Wir verstehen uns ausschließlich als  Händler.

3. Als Beschaffenheit und Eignung der Kaufsache gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung, insbesondere Dritter stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

4. Zulassungen auf  nicht genormte Brennstoffe sind in bestimmten Ländern nicht möglich. Die Ware besitzt keine Zulassung und keinen TÜV. Soll die Ware zur Verwendung mit  Brennstoffen wie Heizöl EL oder Rapsöl Weihenstphaner Norm zugelassen werden, kann dies über den Hersteller beauftragt werden. Der Käufer hat sich selbst über die Bestimmungen des Landes zu informieren indem die Ware eingesetzt  werden soll.

5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller von uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. Mängelansprüche und Garantieansprüche erlöschen grundsätzlich bei Verwendung nicht ausdrücklich durch den  Hersteller und den Gesetzgeber freigegebener Brennstoffe. ( momentan Heizöl EL und Rapsöl Weihenstephaner Norm )

§ 8 Stornogebühr

1. Bei Stornierung der Bestellung durch den Käufer oder nicht Annahme der Lieferung stehen dem Auftraggeber 20 % des Auftragwertes  zu.

§ 9 Haftung

1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haften wir im Fall einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung allenfalls nur, für den nach Art der Kaufsache typischer Weise eingetretenen Schaden. Dies gilt auch bei leicht – fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Wir haften nicht bei  gesetzeswidriger Verwendung des Brenners und  nicht zugelassener Brennstoffe. 
Achtung: Unterschiedliche Gesetze der einzelnen Länder beachten.
 
§ 10 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlungen und alle sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz unserer Firma.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird abhängig vom Gegenstandswert die Zuständigkeit des Amtsgerichts Biberach an der Riß vereinbart.

3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftl. Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.